Tritt der Tod zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt oder der Notarzt zu verständigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim werden das Pflegepersonal oder die Verwaltung die notwendigen Formalitäten einleiten.
Der Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen und diese Ihnen aushändigen. Sie benachrichtigen den Bestatter Ihres Vertrauens.
Zur Regelung des Sterbefalls und für die Erledigung von Formalitäten benötigen wir vom Verstorbenen:
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- alle vom Arzt ausgestellten Totenscheine
- Geburtsurkunde/ Stammbuch bei Ledigen
- Eheurkunde/ Stammbuch
- Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn bereits verstorben
- ggf. Scheidungsurteil, Vaterschaftsanerkennung, Vormundschaftsbestellungsurkunde
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Renten-, Versorgungs- und/ oder Leistungsbescheide
- Testament - wenn vorhanden -
- ggf. Versicherungsscheine von Lebend-, Sterbe-, Unfallversicherungen
- ggf. Mitgliedskarten bzw. Bescheinigungen
- ggf. Graburkunde
Bitte beachten Sie, sollten Urkunden oder Dokumente nur in einer anderen Sprache vorhanden sein, so müssen diese amtlich übersetzt sein.
Für die Auftraggebung des Sterbefalls gilt folgende Reihenfolge
Hat der Verstorbene eine schriftliche Willenserklärung über die von ihm gewünschte Bestattungsart hinterlassen, so ist diese für die Angehörigen bindend. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln.
Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte vom Gesetzgeber festgelegt:
- der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- die Kinder,
- die Eltern,
- die Geschwister,
- der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- der sonstige Sorgeberechtigte,
- die Großeltern,
- die Enkelkinder,
- sonstige Verwandte bis zum 3. Grade